Kia XCeed
Plug-in Hybrid 1.6 GDI VISION
Kia XCeed PHEV 1.6 GDI (Benzin/Strom/Doppelkupplungsgetriebe); 104 kW (141 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 10,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 29 g/km. Effiziensklasse: A+.
Dazu bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungs- und Leasingangebote an.
Angaben zu Verbrauch und Emission
Kia XCeed PHEV 1.6 GDI (Benzin/Strom/Doppelkupplungsgetriebe); 104 kW (141 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 10,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 29 g/km. Effiziensklasse: A+.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
Abbildungen zeigen kostenpflichtige Sonderausstattung.
(*) 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
Die Laufzeit der 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie hat am Tage der Erstzulassung des Fahrzeugs begonnen und reduziert sich um den Zeitraum zwischen Erstzulassung und Erwerb bzw. um die in diesem Zeitraum zurückgelegte Laufleistung. Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen u.a. bei Lack und Ausstattung. Einzelheiten unter www.kia.com/de/garantie
(1) Android Auto™ und Apple CarPlay™
Kompatibel mit Apple CarPlay™ und Android Auto™. Android Auto™ unterstützt Smartphones ab Android 5.0 (Lollipop) oder höher. Apple CarPlay™ unterstützt das iPhone 5 und neuere Geräte. Beide Systeme sind per Sprachsteuerung bedienbar. Apple CarPlay™ ist eine eingetragene Marke der Apple Inc. Android Auto™ und andere Marken sind geschützte Marken der Google Inc.
(2) Assistenzsysteme
Je nach gewählter Ausstattung serienmäßig oder aufpreispflichtig. Der Einsatz von Assistenz- und Sicherheitssystemen entbindet nicht von der Pflicht zur ständigen Verkehrsbeobachtung und Fahrzeugkontrolle.